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Knoche und Partner Service GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Knoche und Partner Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Reinigungs-, Hausmeister- und Pflegedienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag schriftlich bestätigt.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Reinigungstechnik.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen, Zugänge und Einrichtungen (z.B. Wasser, Strom) kostenfrei zur Verfügung.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Reklamationen und Gewährleistung

Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimalig fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Rechnungsbetrages verlangen.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Für die sachgerechte Aufbewahrung von übergebenen Schlüsseln und Zugangsmitteln trägt der Auftragnehmer die übliche Sorgfalt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Schlüsselverlust unverzüglich informiert zu werden.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch mangelhafte, unvollständige oder falsche Angaben über das Objekt oder die zu reinigenden Flächen entstehen.

§ 7 Winterdienst

Der Auftragnehmer führt den Winterdienst im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiten und Bedingungen durch. Die Räum- und Streupflicht richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeinde München sowie den einschlägigen kommunalen Satzungen.

Jeder Winterdienstein­satz wird vom Auftragnehmer lückenlos dokumentiert (Datum, Uhrzeit, Art des Einsatzes, eingesetztes Streumittel). Diese Dokumentation dient der haftungsrechtlichen Absicherung des Auftraggebers und wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen oder höherer Gewalt (z.B. anhaltender Blizzard, behördliche Sperrung von Zufahrten) haftet der Auftragnehmer nicht für verzögerte Einsätze, sofern er die ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.

§ 8 Kündigung und Vertragsdauer

Daueraufträge werden für die vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei wiederholten schuldhaften Pflichtverletzungen vor.

Einzelaufträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Bezahlung.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – München.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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